Herzlich willkommen!
Hersteller und Anwender von Registrierkassen können sich bezüglich der aktuellen gesetzlichen Anforderungen an Kassensysteme auf der Webseite des Bundesministerium der Finanzen und des Deutsche Fachverband für Kassen & Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V. (DFKA) unter "Kurz zusammengefasst - Neue gesetzliche Anforderungen für Kassensysteme" einen umfassenden Überblick verschaffen.
Aus diesem Grund beschränken sich Weiterentwicklung und Support des INSIKA-Verfahrens bis auf weiteres auf den Einsatz in Taxametern.
Weitere Informationen:
Für einen schnellen Überblick lesen Sie am besten die zweiseitige Kurzinformation oder den etwas ausführlicheren vierseitigen Flyer.
Für eine weitergehende Beschäftigung mit INSIKA steht Demo-Software zur Verfügung und es können Testkarten bestellt werden.
Das Whitepaper: Fiskalsysteme - Anforderungen und Lösungen befasst sich mit den elementaren Grundlagen manipulationssicherer Kassensysteme, Taxameter und ähnlicher Geräte.
Der Teilaspekt der Sicherheit in Verbindung mit den gesetzlichen Anforderungen wird in Wie werden Registrierkassen und Taxameter sicher? beleuchtet.
Eine dreiteilige Artikelserie der Fachzeitschrift BBK befasst sich mit den steuerrechtlichen und historischen Aspekten (mit freundlicher Genehmigung des NWB-Verlags Online abrufbar: Teil 1, Teil 2, Teil 3).
Die internationale Situation wird anhand mehrerer Beispiele aus Europa in Sichere Registrierkassen – internationale Fallbeispiele dargestellt.
Wenn Sie INSIKA implementieren möchten, können Sie die technischen Spezifikationen downloaden.
Weiteres Hintergrundmaterial finden Sie im PTB-Bericht Informationstechnik IT-18.
INSIKA in Kürze
Die Steuergesetze der meisten Staaten fordern, dass digitale Aufzeichnungen von Geschäftsvorfällen vollständig und unveränderbar sein müssen. Die Unternehmen müssen diesen Nachweis selbst führen.
Mit INSIKA steht ein technologieoffenes Lösungskonzept bereit, mit dem dies sehr einfach prüfbar und rechtssicher nachweisbar ist. INSIKA (INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme) wurde auf der Grundlage eines Konzepts der deutschen Finanzbehörden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) von 2008 bis 2012 in einem Gemeinschaftsprojekt mit der Industrie entwickelt und erprobt. Das Verfahren kann ohne Patente, Lizenzkosten oder Ähnliches genutzt werden.
INSIKA kann sehr einfach in Registrierkassen, Taxameter und ähnliche Systeme integriert werden, behindert deren Weiterentwicklung nicht und ist damit ausgesprochen innovationsfreundlich. Besonders wichtig dabei ist, dass es für Systeme, die INSIKA einsetzen keine Bauartanforderungen gibt und damit auch keine langwierigen und teuren Zertifizierungsverfahren. Sinnvoll einsetzbar ist INSIKA aber nur, wenn hierzu eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird.