Herzlich willkommen!

Auf dieser Website finden Sie Informationen und aktuelle Nachrichten zum INSIKA-Verfahren.
 
Falls Sie INSIKA als Anwender von Taxametern verwenden, lesen Sie bitte hier weiter.
 
Im Jahresbericht 2003 des Bundesrechnungshofes wurde auf drohende Steuerausfälle in Milliardenhöhe durch Manipulationsmöglichkeiten in modernen Registrierkassen hingewiesen. Abhilfe sei dringend geboten. Deshalb erarbeitete das Bundesministerium der Finanzen ein Fachkonzept für die Absicherung der in Registrierkassen erzeugten Daten. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt entwickelte zusammen mit mehreren Partnern aus der Industrie die dafür erforderliche technische Lösung im Rahmen des INSIKA-Projektes. Dieses Vorhaben wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als MNPQ-Projekt (Messen, Normen, Prüfen und Qualitätssicherung) gefördert. Im Juli 2008 sollten die zur Einführung des Systems erforderlichen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Die entsprechenden Passagen wurden jedoch im Gesetzgebungsverfahren aus dem Entwurf entfernt.
 
Das INSIKA-Projekt wurde trotzdem planmäßig weitergeführt, ab 2010 auf die Anwendung in Taxametern ausgeweitet und im Februar 2012 erfolgreich abgeschlossen. Das INSIKA-Verfahren wird nach dem Projektabschluss vom ADM e. V. (Anwendervereinigung Dezentrale Mess-Systeme) unterstützt und weiterentwickelt.
 
In Taxametern werden auf dem INSIKA-Verfahren basierende Sicherheitsmodule bereits seit 2012 erfolgreich eingesetzt und behördlich anerkannt. 2018 wurde das INSIKA-Verfahren zusammen mit der DFKA-Taxonomie-Kassendaten in einem Feldversuch erfolgreich in größerem Maßstab erprobt.
 
Das Ende 2016 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in Verbindung mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) fordert ab dem 1.1.2020 einen technischen Manipulationsschutz für Registrierkassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme. Technische Anforderungen sind in technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik spezifiziert. Gesetz, Verordnung und technische Richtlinien enthalten einige Vorgaben, die den Einsatz des INSIKA-Verfahrens ausschließen (siehe z.B. auch Whitepaper: Zeitinformationen). Begründet wurde das vor allem mit der Forderung nach „Technologieoffenheit“, die beim neu konzipierten Verfahren höher sein soll (Analyse dazu: Technologieoffenheit).
 

Hersteller und Anwender von Registrierkassen können sich bezüglich der aktuellen gesetzlichen Anforderungen an Kassensysteme auf der Webseite des Bundesministerium der Finanzen und des  Deutsche Fachverband für Kassen & Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V. (DFKA) unter "Kurz zusammengefasst - Neue gesetzliche Anforderungen für Kassensysteme"  einen umfassenden Überblick verschaffen.

 

Aus diesem Grund beschränken sich Weiterentwicklung und Support des INSIKA-Verfahrens bis auf weiteres auf den Einsatz in Taxametern.

 

Weitere Informationen:

Für einen schnellen Überblick lesen Sie am besten die zweiseitige Kurzinformation oder den etwas ausführlicheren vierseitigen Flyer.

Für eine weitergehende Beschäftigung mit INSIKA steht Demo-Software zur Verfügung und es können Testkarten bestellt werden.

Das Whitepaper: Fiskalsysteme - Anforderungen und Lösungen befasst sich mit den elementaren Grundlagen manipulationssicherer Kassensysteme, Taxameter und ähnlicher Geräte.

Der Teilaspekt der Sicherheit in Verbindung mit den gesetzlichen Anforderungen wird in Wie werden Registrierkassen und Taxameter sicher? beleuchtet.

Eine dreiteilige Artikelserie der Fachzeitschrift BBK befasst sich mit den steuerrechtlichen und historischen Aspekten (mit freundlicher Genehmigung des NWB-Verlags Online abrufbar: Teil 1, Teil 2, Teil 3).

Die internationale Situation wird anhand mehrerer Beispiele aus Europa in Sichere Registrierkassen – internationale Fallbeispiele dargestellt.

Wenn Sie INSIKA implementieren möchten, können Sie die technischen Spezifikationen downloaden.

Weiteres Hintergrundmaterial finden Sie im PTB-Bericht Informationstechnik IT-18.

  

Kurzinformation  Flyer  Whitepaper:Fiskalsysteme 

 

 

INSIKA in Kürze

Die Steuergesetze der meisten Staaten fordern, dass digitale Aufzeichnungen von Geschäftsvorfällen vollständig und unveränderbar sein müssen. Die Unternehmen müssen diesen Nachweis selbst führen.

Mit INSIKA steht ein technologieoffenes Lösungskonzept bereit, mit dem dies sehr einfach prüfbar und rechtssicher nachweisbar ist. INSIKA (INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme) wurde auf der Grundlage eines Konzepts der deutschen Finanzbehörden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) von 2008 bis 2012 in einem Gemeinschaftsprojekt mit der Industrie entwickelt und erprobt. Das Verfahren kann ohne Patente, Lizenzkosten oder Ähnliches genutzt werden.

INSIKA kann sehr einfach in Registrierkassen, Taxameter und ähnliche Systeme integriert werden, behindert deren Weiterentwicklung nicht und ist damit ausgesprochen innovationsfreundlich. Besonders wichtig dabei ist, dass es für Systeme, die INSIKA einsetzen keine Bauartanforderungen gibt und damit auch keine langwierigen und teuren Zertifizierungsverfahren. Sinnvoll einsetzbar ist INSIKA aber nur, wenn hierzu eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird.