Die technischen Richtlinien zur Umsetzung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) liegen bisher nicht vor. Nach den vorhandenen Informationen sind Signaturerstellungseinheiten entsprechend der INSIKA-Spezifikation grundsätzlich geeignet, als Sicherheitsmodul gemäß der KassenSichV zu fungieren.

Die KassenSichV fordert jedoch einen anderen Umgang mit Zeitinformationen als er in der aktuellen INSIKA-Spezifikation implementiert ist.

Ein neues Whitepaper des ADM e.V. diskutiert die Auswirkungen und die praktische Umsetzbarkeit einer Zeitquelle im Sicherheitsmodul im Allgemeinen sowie spezifisch für das INSIKA-Verfahren. Es wird eine einfach umsetzbare Erweiterung der INSIKA-Spezifikation vorgestellt.


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