Der INSIKA-Projektleitung liegen Aussagen zum Einsatz von INSIKA vor, die nicht der Realität entsprechen.
Zum Hintergrund des INSIKA-Projektes
Das INSIKA-Projekt ist ein im Rahmen des BMWi-MNPQ-Programms gefördertes Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung sowie zum Test eines Konzepts zum Nachweis von - nach der Ersterfassung - unverändert gespeicherten Informationen (z.B. Buchungsaufzeichnungen in Registrierkassen).
INSIKA wurde entworfen, um den Bestimmungen eines geplanten Gesetzes zu entsprechen. Hierzu wurde ein Projektkonsortium aus PTB und mehreren Kassenherstellern gebildet, um ein technisches System zur kryptografischen Absicherung von Kassendaten zu entwerfen, zu implementieren und in der Praxis zu testen. Das für 2008 geplante Gesetzgebungsverfahren wurde im Juli 2008 gestoppt. Trotzdem haben sich die Projektpartner entschlossen, das Projekt zu Ende zu entwickeln, damit bei einer eventuellen zukünftigen Gesetzesinitiative bereits ein fertiges technisches System bereitsteht.
Das Bundesministerium der Finanzen hat im November 2010 die Anforderungen an Kassen durch ein BMF-Schreiben deutlich verschärft. Dieses bildet momentan zusammen mit den dort erwähnten Gesetzen und Erlassen (vor allem AO, GoBS und GDPdU) die rechtliche Basis für den Betrieb von Registrierkassen.
Falsche Information:
„INSIKA soll ein Fiskalmodul ablösen"
Derzeit gibt es in Deutschland keine Vorschrift für ein Fiskalmodul oder Fiskalspeichermodul für Registrierkassen.
Falsche Information:
„Hersteller können eine INSIKA-Zertifizierung erhalten"
Die INSIKA-Entwicklungsarbeiten sind fast abgeschlossen. Alle zur Anwendung des Verfahrens erforderlichen Festlegungen stehen interessierten Unternehmen nach Registrierung in Form von technischen Dokumentationen zur Verfügung. Das INSIKA-Projektteam führt jedoch keine Zertifizierung von Systemen einzelner Kassenhersteller durch.
Zertifizierungen von Kassensystemen sind durch das INSIKA-Konzept nicht erforderlich. Durch die einmal erfassten Daten und deren Signatur wird der Nachweis der Unverfälschtheit ermöglicht. (siehe auch FAQ)
Falsche Information:
„Hersteller können jetzt schon Lösungen auf INSIKA-Basis anbieten"
Der Kern der Sicherheit von INSIKA besteht darin, dass die Finanzbehörden oder von ihnen beauftragte Stellen die benötigten Smartcards herausgeben. Da es zur Zeit keine gesetzliche Grundlage gibt, findet dies momentan nicht statt.
Die PTB gibt lediglich im Rahmen des INSIKA-Vorhabens Smartcards für Testwecke und stattfindende Feldversuche heraus. Da keine Smartcards für den Echtbetrieb erhältlich sind, kann INSIKA in der Praxis nicht eingesetzt werden. Wir begrüßen es sehr, wenn sich Kassenhersteller mit dem System beschäftigen und es in ihre Produkte integrieren bzw. die Integration vorbereiten.
Falsche Information:
„Ab 2016 soll INSIKA gesetzlich vorgeschrieben werden"
Über eine gesetzlich vorgeschriebene Einführung von INSIKA gibt es derzeit keinerlei rechtverbindliche Informationen. Dem INSIKA-Projektteam liegen keinerlei Informationen vor, ob und wann hier mit weiteren Aktivitäten des Gesetzgebers zu rechnen ist.