Die Bundesregierung hat am 13. Juli 2016 den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Der Entwurf der zugehörigen Verordnung wurde jedoch nicht aktualisiert. Damit ist eine fundierte technische Bewertung des Gesetzes nicht möglich.

Teilweise neue und detailliertere Aussagen enthalten jedoch die auf der Website des BMF veröffentlichen "Fragen und Antworten: Schutz vor Manipulationen an elektronischen Registrierkassen". Im heute veröffentlichten Dokument werden die Antworten des BMF der Sichtweise des ADM e.V. gegenübergestellt.


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